Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mietbedingungen Feiereibedarf – Stand 2026

§ 1 Allgemeine Pflichten

  • Feiereibedarf (im folgenden kurz FB) verpflichtet sich, dem Mieter die im Mietvertrag aufgeführten Mietgegenstände für die Dauer der festgelegten Mietzeit zu überlassen.
  • Der Mieter verpflichtet sich, die Mietgegenstände ordnungsgemäß zu behandeln und bei Beendigung des Mietverhältnisses gesäubert und betriebsbereit zurückzugeben.

§ 2 Beginn und Ende der Mietzeit

  • Die Mietzeit beträgt, wenn nicht anders vereinbart, 24 Stunden.
  • Die Mietzeit kann nur im beiderseitigen Einverständnis verlängert werden.
  • Die Mietzeit endet erst dann, wenn die Mietgegenstände mit allen zu ihrer Inbetriebnahme erforderlichen Teilen in ordnungsgemäßem Zustand bei FB eintreffen.

§ 3 Mängel

Nimmt der Mieter die Mietgegenstände in Kenntnis eines Mangels an, so kann er diesen Mangel nicht mehr rügen, wenn der Mangel im Lieferschein schriftlich festgehalten worden ist.

§ 4 Zahlung der Miete

  • Vor Übergabe wird eine Rechnung über Mietgebühren und ggf. Fahrtkosten erstellt.
  • Zahlung erfolgt sofort bar oder per Überweisung auf das Konto von FB.

§ 5 Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich insbesondere:

  • Mietgegenstände vor Überbeanspruchung und Witterung zu schützen.
  • Schäden oder Funktionsstörungen unverzüglich an FB zu melden.
  • Sicherzustellen, dass nur eingewiesene Personen die Geräte bedienen.
  • Erforderliche Lizenzen und Genehmigungen bereitzuhalten.
  • Die Mietgegenstände ordentlich zu versichern.

§ 6 Untervermietung

Der Mieter ist nicht berechtigt, die Mietgegenstände unterzuvermieten oder Dritten Rechte an den Mietgegenständen einzuräumen.

§ 7 Aufbau & Rücklieferung

7.1 Aufbau durch Mieter

Selbstabholung und Aufbau mit Sachkenntnis. Der Mieter haftet für Schäden durch unsachgemäßen Aufbau.

7.3 Auf- und Abbauservice

FB bietet Service gegen Fahrtkosten an. Inklusive Einweisung für bis zu 3 Personen.

§ 8 Verlust

Bei Verlust ist der Betrag zu leisten, der zur Beschaffung eines gleichwertigen Gerätes zzgl. Beschaffungsnebenkosten erforderlich ist.

§ 9 Kündigung

Der Vertrag ist grundsätzlich unkündbar. Außerordentliche Kündigungsgründe sind:

  • Nicht bestimmungsgemäße Verwendung der Mietgegenstände.
  • Gefährdung der Gegenstände durch Vernachlässigung der Pflichten.
  • Nicht rechtzeitige Überlassung durch FB ohne Ersatz.

§ 10 Haftung von FB

FB haftet nicht für Schäden, die vom Mieter verursacht worden sind oder durch unsachgemäßen Gebrauch entstehen.

§ 11 Kaution

  • Vorlage von Kaution und gültigem Personalausweis erforderlich.
  • Die Kaution wird bei unvollständiger oder defekter Rückgabe als Anzahlung für Reparaturen einbehalten.

§ 13 Verschleiß- & Verbrauchsartikel

Verschleißartikel. Natürlicher Defekt ist kein Mangel. Kein Eigenwechsel durch Mieter erlaubt.

Inkl. Tankfüllung. Verwendung eigener Flüssigkeiten streng untersagt.

§ 15 Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist das Amtsgericht Andernach.